Fon 02174 - 74 84 14
Fax 02174 - 79 10 814
   
Montag bis Donnerstag von 8 - 19 Uhr, Freitag von 8 - 14 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Alle Kassen, Privat und Berufsgenossenschaften
Sessel und Zeitungen

Termine

Termine können Sie natürlich persönlich oder auch telefonisch unter der Telefonnummer 02174-74 84 14 vereinbaren.
Wenn wir uns in einer Behandlung befinden, zum Hausbesuch unterwegs sind oder Sie außerhalb der Geschäftszeiten anrufen, können Sie Ihre Wünsche auch auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen schnellstmöglich zurück.

Terminabsagen

Wir sind bemüht Ihnen einen geregelten Praxisablauf zu gewährleisten. Hierfür ist es notwendig, dass die getroffenen Terminabsprachen eingehalten werden.
Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein bitten wir um eine Mitteilung bis spätestens 24 Stunden vor der geplanten Behandlung. Sie helfen Ihren Mitpatienten die gerne freigewordene Termine wahrnehmen.

Bei nicht fristgerechter Absage kann Ihnen der Termin in Rechnung gestellt werden.

 
Blick auf Praxisdurchgang

Die erste Behandlung

Zu Ihrer ersten Behandlunq bringen Sie bitte mit:
• Ihre Verordnung / Rezept
• Ein großes Badehandtuch
• Gerne auch Röntgenbilder, Arztbefunde, etc.
• Bequeme Kleidung ist von Vorteil.

Behandlungszeit

Über die Heilmittelrichtlinie hinaus vergeben wir Termine im 30 Minuten-Takt (Lymphdrainage entsprechend der Verordnung), um für Sie eine optimale Behandlungszeit zu erbringen. Wir danken für Ihr Verständnis, dass hierin sowohl Ihre Ent- und Ankleidung berücksichtigt ist, ebenso der notwendige Verwaltungsaufwand wie z.B. Terminvergabe, Rezeptgebühr kassieren, etc.

Gültigkeit der ärztlichen Verordnung (Rezept)

Bitte beachten Sie, dass mit Behandlungen auf Rezepten gesetzlicher Krankenkassen spätestens 28 Kalendertage nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss.

 
Gemälde

Rezeptgebühr und Zuzahlung

Wir sind verpflichtet für jedes Rezept einer gesetzlichen Krankenkasse eine Rezeptgebühr bzw. Zuzahlung einzunehmen. Diese Gebühr beträgt € 10,- pro Rezept plus 10% des gesamten Behandlungspreises. Aus organisatorischen Gründen nehmen wir diesen Beitrag gerne zu Beginn der Behandlung ein. Wenn Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind, bitten wir Sie Ihre Befreiungskarte mitzubringen.